- Beteiligungsverlust
- Verlust aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder einer Teilwertabschreibung sind nach dem Halbeinkünfteverfahren bei der Einkommensteuer zur Hälfte abzugsfähig.- Ausnahme: Kreditinstitute und Lebensversicherungsunternehmen.
Lexikon der Economics. 2013.